Rechtsprobleme im Rettungsdienst und der Rettungsleitstelle bzw. ILS
Wie würde ich einen Rettungsdiensteinsatz dokumentieren?
Arbeitet der Notfallsanitäter am Rande der Legalität?
Was bedeuten die sogenannten 1c und 2c Maßnahmen im Notfallsanitätergesetz und welche Auswirkungen haben diese in deinem Rettungsdienstalltag?
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Wie arbeite ich im Rettungsdienst sowie auf der Rettungsleitstelle (RLS) / Integrierten Leitstelle (ILS) rechtskonform?
Rettungsdienstmitarbeiter arbeiten oftmals in rechtlichen Grauzonen. Hier ist es wichtig, die Besonderheiten der Gesetzgebung und die Grenzen zu kennen, um sich nicht angreifbar zu machen!
Wer kennt nicht den Spruch:
"In meinem Job stehe ich immer mit einem Bein im Gefängnis!"
Ich erkläre dir, wie du als Einsatzbearbeiter, Leitstellendisponent, Notfallsanitäter, Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Feuerwehrmann oder First Responder deine Arbeit im Vorfeld so gestaltest, dass du rechtskonform handelst!
An diesen Straftatbeständen kommst du in deinem Berufsleben kaum vorbei! Doch was bedeuten Sie für dich?
Ich werde diesen Paragraphendschungel mit dir gemeinsam sortieren...
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§§§ Strafrechtliche Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe
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§§§ Garantenpflicht - § 13 StGB Begehen durch Unterlassen
Die Pflicht dafür einzustehen, dass ein bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt.
§§§ Sonder- und Wegerechte, "Fahrerflucht"
§ 35 Abs. 5a StVO
Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
§ 38 StVO
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."
§ 142 StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
§§§ Rechte und Pflichten eines Einsatzbearbeiters§ 203 StGB
- Verletzung von Privatgeheimnissen§ 138 StGB
- Nichtanzeige geplanter Straftaten§ 6 IfSG
- Meldepflichtige Krankheiten§ 201 StGB
- Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes§ 13 LDSG RLP
- Speicherung und NutzungArt. 6 EMRK
- Recht auf ein faires Verfahren§§ 53, 53a StPO
- Zeugnisverweigerungsrecht§ 55 StPO
- Aussagenverweigerungsrecht§ 67 BBG Verschwiegenheitspflicht
Aktuelles aus der Rechtsprechung
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Durch das Berufsbild des Notfallsanitäters hat sich juristisch einiges geändert! So war der Rettungsasisstent im verlgeich zum heutigen Notfallsanitäter als Assistent des Arztes anzusehen.